Landshut
Fenster und Türen in Landshut
Die Landshuter Gestaltungssatzung vom 29. März 2021 legt im Ensemblebereich verbindlich fest, wie Fenster gestaltet sein müssen – wir planen von Anfang an danach.

Landshut ist der einzige Ort in unserem Einzugsgebiet, für den eine so aktuelle und konkrete Regelung vorliegt: die Gestaltungssatzung der Stadt vom 29. März 2021. Für Fenster und Türen im historischen Ensemble ist sie unser wichtigster Orientierungspunkt.
Was die Satzung vorgibt
Die Gestaltungssatzung legt im Ensemblebereich verbindlich fest, wie Fassaden- und Dachelemente gestaltet sein müssen – Fenster fallen direkt darunter. Anders als an vielen anderen Orten unseres Einzugsgebiets ist hier also nicht nur eine allgemeine Abstimmungspflicht, sondern ein konkretes, schriftlich fixiertes Regelwerk maßgeblich. Wir stimmen Profile, Materialien und Sprossenteilungen von Beginn an darauf ab.
Ein weit gefasster Ensemblebereich
Der Ensembleschutz reicht in Landshut über die reine Altstadt hinaus: Neben der Altstadt innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung zählen auch Burg Trausnitz mit Hof- und Herzogsgarten, die Vorstadt „Zwischen den Brücken“ und Kloster Seligenthal dazu. Wer in einem dieser Bereiche saniert, sollte die Satzungsvorgaben ebenso einplanen wie in der Kernaltstadt selbst.
Holzfenster und Haustüren im Ensemblebereich
Für Gebäude im Ensemblebereich bauen wir Holzfenster ein, deren Profile den Vorgaben der Satzung entsprechen, und dazu Haustüren, die sich in die vorhandene Fassade einfügen. Wo eine besonders pflegearme Außenseite gewünscht ist, prüfen wir, ob eine Holz-Alu-Ausführung mit den Satzungsvorgaben vereinbar ist.
Fenstertausch im älteren Bestand des Ensemblebereichs
In älteren Gebäuden des Ensemblebereichs tauschen wir alte Fenster gegen neue Holzfenster mit Dreifachverglasung, deren Profile und Sprossenteilung wir an der Gestaltungssatzung ausrichten. Zusätzlich braucht der Tausch an einem Baudenkmal oder im Ensemble eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragt wird. Für neue Fenster an Baudenkmälern nennt die Bundesförderung Uw 1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen 1,6.
Im Einzelfall kann die Behörde auch verlangen, ein vorhandenes historisches Fenster zu erhalten. Deshalb stimmen wir Profil und Teilung der neuen Fenster mit ihr ab, bevor bestellt wird.
Innentüren, Beschläge, Dichtungen
Auch Innentüren im sanierten Altbau bauen wir ein: Die Zargen fertigen wir passend zum Wandaufbau in unserer Werkstatt, Türblätter und Beschläge wählen wir mit Ihnen passend zum Charakter des jeweiligen Gebäudes aus. Bei den neuen Fenstern gehören umlaufende Dichtungen und eine gedämmte Einbaufuge zum fachgerechten Einbau, damit Zugluft und Wärmeverlust gar nicht erst entstehen.
Steuerliche Abschreibung statt Zuschuss
Ein direktes städtisches Zuschussprogramm für Fassadensanierung ist für Landshut nicht dokumentiert. In den ausgewiesenen Sanierungsgebieten – etwa Altstadt, Neustadt, Gassen, Nahensteig, Ländtorplatz, Regierungsplatz, Dreifaltigkeitsplatz, Innere Münchener Straße, Freyung und Mühleninsel – ist für denkmalwürdige Gebäude aber eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich, ein Weg, den wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater besprechen. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr, Konditionen ändern sich – bitte aktuell prüfen.
Neubaugebiete ohne Satzungsbindung
Außerhalb des Ensemblebereichs, etwa in den Baugebieten „Zwischen Lurzenhof und Auloh“, „Am Steinlech“ oder „Hammerbachwiesn“, entfällt die Bindung an die Gestaltungssatzung. Dort planen wir Holz- und Holz-Alu-Fenster sowie Innentüren frei nach energetischen und gestalterischen Kriterien.
Anfahrt und Stadtteile
Landshut liegt rund 59 Kilometer von unserer Werkstatt in Pentling entfernt, über die B15n sind wir in rund 40 Minuten vor Ort. Vor Ort sind wir neben der Altstadt in den Stadtteilen Nikola, Frauenberg, Schönbrunn, Wolfgang und Achdorf unterwegs. Mehr zu unserer Arbeit an Fenstern und Türen finden Sie auf der Übersichtsseite, Details zu unserem Einsatz vor Ort auf der Seite zu Landshut. Für eine Beratung nutzen Sie die Kontaktseite.
Beispiele aus unserer Arbeit
Raum unter einer Dachschräge, komplett mit Holz verkleidet, mit großer dunkel gerahmter Fenstertür und Blick auf See und Berge.

Große Fenstertür im Holzhaus – Fenster & Türen
Flur mit Altholz-Wandverkleidung und Innentüren samt Zargen aus astigem Massivholz, im Hintergrund eine Ganzglastür.

Massivholz-Innentüren im Flur – Fenster & Türen
Flächenbündig in eine Holzwand integrierte, helle Innentür mit schwarzem Drücker, davor ein Dielenboden.

Flächenbündige Innentür in der Holzwand – Fenster & Türen
Häufige Fragen: Fenster & Türen in Landshut
Was regelt die Landshuter Gestaltungssatzung für Fenster?
Die Gestaltungssatzung der Stadt Landshut vom 29. März 2021 legt im Ensemblebereich verbindlich fest, wie Fassaden- und Dachelemente gestaltet sein müssen – Fenster fallen direkt darunter. Wir stimmen Profile, Materialien und Sprossenteilungen von Beginn an darauf ab.
Welche Gebäude gehören zum Landshuter Ensembleschutz?
Neben der Altstadt innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung zählen auch Burg Trausnitz mit Hof- und Herzogsgarten, die Vorstadt „Zwischen den Brücken“ und Kloster Seligenthal dazu. In allen diesen Bereichen sind Fassaden- und Dachelemente geschützt.
Gibt es in Landshut einen Zuschuss für neue Fenster?
Ein direktes städtisches Zuschussprogramm ist nicht dokumentiert. In den ausgewiesenen Sanierungsgebieten ist für denkmalwürdige Gebäude aber eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr, Konditionen ändern sich – bitte aktuell prüfen.
Bauen Sie auch Fenster in den neuen Landshuter Baugebieten ein?
Ja, außerhalb des Ensemblebereichs, etwa in „Zwischen Lurzenhof und Auloh“ oder „Am Steinlech“, entfällt die Bindung an die Gestaltungssatzung. Dort planen wir Holz- und Holz-Alu-Fenster frei nach energetischen und gestalterischen Kriterien und bauen sie ein.
Weitere Leistungen in Landshut
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